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Ein Landwirt in Kärnten meldet einen Wildschaden an seinen landwirtschaftlichen Kulturen erst 18 Tage nach dessen Bekanntwerden beim Jagdausübungsberechtigten an. Wie ist die Rechtslage bezüglich seines Anspruchs auf Schadenersatz?
Ein Landwirt in Kärnten meldet einen Wildschaden an seinen landwirtschaftlichen Kulturen erst 18 Tage nach dessen Bekanntwerden beim Jagdausübungsberechtigten an. Wie ist die Rechtslage bezüglich seines Anspruchs auf Schadenersatz?