Wie ist die rechtliche Situation bezüglich der Kirrung von Schwarzwild im Burgenland geregelt?
Die Kirrung von Schwarzwild ist nur in den Monaten Mai bis August zulässig.
Die Schwarzwildkirrung ist im Burgenland erlaubt.
Die Schwarzwildkirrung ist im Burgenland generell verboten.
Die Kirrung ist ausschließlich in staatlichen Bundesforst-Revieren gestattet.