Welche der folgenden Aufgabenbereiche fallen in die direkte Zuständigkeit des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV)?
Die Erstellung von tierschutzrechtlichen Gutachten zur Zwingerhaltung und die Verwaltung der staatlichen Jagdabgabe.
Die alleinige Ausbildung von Jagdhunde-Leistungsrichtern sowie die Erteilung von Jagdkarten für Hundeführer.
Die exklusive Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen und die Festlegung der Jagdzeiten für das jeweilige Bundesland.
Die Führung von Zuchtbüchern, die Verwaltung von Zwingernamen sowie die Ausstellung von Ahnentafeln für alle Hunderassen.