Wer ist nach dem Wiener Jagdgesetz zur Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen berechtigt?
Der Jagdausübungsberechtigte sowie der Jagdleiter für Mitglieder einer Jagdgesellschaft.
Der Bezirksjägermeister für den jeweiligen Verwaltungsbezirk.
Die Wiener Landesjägerschaft im Auftrag des Grundeigentümers.
Die zuständige Magistratsabteilung der Stadt Wien als Jagdbehörde.