Welches übergeordnete Ziel verfolgt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) im Bereich des Naturschutzes?
Die Ansiedlung von nicht heimischen Tierarten zur Erhöhung der Artenvielfalt in Kulturlandschaften.
Die ausschließliche Förderung der forstwirtschaftlichen Nutzung in europäischen Schutzgebieten.
Die Bewahrung natürlicher Lebensräume sowie die Erhaltung wildlebender Tiere und Pflanzen.
Die Festlegung einheitlicher, europaweiter Jagdzeiten für alle bejagbaren Schalenwildarten.