Unter welchen Voraussetzungen dürfen Schusswaffen auf einem Schießstand geladen werden?
Ausschließlich im Schützenstand nach Freigabe durch die Standaufsicht und mit der Mündung in Richtung der Scheiben.
Hinter der Feuerlinie, sofern sichergestellt ist, dass sich keine weiteren Personen im Raum befinden.
Sobald der Schütze seinen Standplatz erreicht hat, auch ohne explizite Freigabe, sofern die Waffe gesichert ist.
In der ausgewiesenen Wartezone, um einen zügigen Ablauf des Schießbetriebs zu gewährleisten.