In welcher Situation ist es ausnahmsweise vertretbar, die übliche Schussentfernung auf Wild zu überschreiten?
Während einer Riegeljagd, wenn das Wild auf eine Distanz von über 300 Metern verhofft.
Bei einem Hegeabschuss zur Erlegung von krankem oder krankgeschossenem Wild.
Wenn ein besonders wertvoller Trophäenträger im Hochgebirge sonst nicht erreichbar wäre.
Bei der Verwendung modernster Weitschuss-Optik und einer stabilen Auflage.