Wie ist der jagdrechtliche Status des Murmeltiers im Bundesland Steiermark geregelt?
Es ist zwar im Jagdgesetz gelistet, ist jedoch in der gesamten Steiermark ganzjährig geschont.
Es darf nur im Falle von massiven Almwirtschaftsschäden mit Sondergenehmigung bejagt werden, ist aber nicht regulär jagdbar.
Es unterliegt in der Steiermark nicht dem Jagdrecht, sondern ausschließlich dem Naturschutzrecht.
Es zählt zum jagdbaren Wild und verfügt über eine gesetzlich festgelegte Schusszeit.