Darf eine Fütterung im Jagdrevier ohne Weiteres angelegt bzw. aufgestellt werden?
Nein, in der Regel muss hierfür ein Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht und von dieser genehmigt werden.
Nein, ortsfeste Fütterungen dürfen nur in behördlich festgestellten Notzeiten temporär aufgestellt werden.
Ja, sofern der Grundeigentümer seine Zustimmung schriftlich erteilt hat.
Ja, da die Wildfütterung eine gesetzliche Verpflichtung des Jagdausübungsberechtigten ist.