Wie wird der Begriff „Langwaffe“ im Sinne des österreichischen Waffenrechts definiert?
Eine Schusswaffe mit einer Lauflänge von mindestens 30 cm und einer Gesamtlänge von mindestens 60 cm.
Eine Schusswaffe mit einer Lauflänge von mindestens 45 cm und einer Gesamtlänge von mindestens 90 cm.
Jede Schusswaffe, die aufgrund ihrer Bauart ausschließlich für den Schuss von der Schulter aus bestimmt ist.
Eine Schusswaffe, deren Magazinkapazität auf maximal zwei Schüsse begrenzt ist und eine Lauflänge von 60 cm aufweist.