Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Hund im Sinne der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen als „auffällig“?
Sobald der Hund in einem bewohnten Gebiet ohne Maulkorb und Leine geführt wird, unabhängig von seinem tatsächlichen Sozialverhalten.
Ausschließlich dann, wenn er einen Menschen so schwer verletzt hat, dass eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich war.
Wenn er ohne Provokation aggressives Verhalten wie Hetzen zeigt oder die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bestanden hat.
Wenn er im Jagdbetrieb Wild ohne direkten Befehl des Hundeführers aufstöbert und über eine Distanz von mehr als 100 Metern verfolgt.