Welche der folgenden Maßnahmen muss ein Jäger in Salzburg zur Prävention von Wildschäden zwingend durchführen?
Die ausschließliche finanzielle Entschädigung der Grundeigentümer ohne die Verpflichtung zu aktiven jagdbetrieblichen Maßnahmen.
Die Durchführung von jagd- und forstbetrieblichen Maßnahmen bei waldgefährdenden Schäden sowie der unverzügliche Abschuss von schadensverursachendem Wild.
Die Errichtung von Fütterungsanlagen in unmittelbarer Nähe zu gefährdeten Aufforstungsflächen zur Ablenkung des Wildes.
Die flächendeckende Errichtung von Verbißkontrollzäunen in jedem Revierteil, unabhängig von behördlichen Verordnungen.