Wer ist in Kärnten gemäß dem Kärntner Jagdgesetz für die Ausstellung der Jagdgastkarten zuständig?
Der Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft
Der Bezirksjägermeister des jeweiligen Jagdbezirks
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
Der jeweilige Jagdausübungsberechtigte