Wie ist die Bejagung der Rabenkrähe in Niederösterreich rechtlich geregelt?
Grundsätzlich ganzjährig geschont nach § 22 NÖ Jagdverordnung; viele Bezirkshauptmannschaften haben jedoch per Verordnung (gestützt auf § 73 NÖ Jagdgesetz) eine Bejagung typischerweise vom 1. Juli bis 31. März zugelassen.
Landesweite Schusszeit vom 1. Juli bis 31. März, einheitlich in der NÖ Jagdverordnung festgelegt.
Ganzjährig bejagbar, da die Rabenkrähe in Niederösterreich nicht dem Jagdrecht unterliegt.
Schusszeit vom 1. August bis 15. März, einheitlich in ganz Niederösterreich.