Was ist gemäß den waffenrechtlichen Bestimmungen zu tun, wenn die Waffenbesitzkarte (WBK) verloren geht?
Der Verlust muss innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich gemeldet werden.
Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Es ist lediglich eine Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion innerhalb von drei Tagen erforderlich.
Eine Meldung ist nur dann erforderlich, wenn gleichzeitig auch eine Schusswaffe abhandengekommen ist.