Sind Selbstladeflinten in Baden-Württemberg für Jagdzwecke zugelassen?
Es gibt hier eine Ausnahme im JWMG von Baden-Württemberg.
Nein.
Ja, alle.
Ja, aber nur bei Schwarzwildjagden.
Ja, wenn sie lediglich fünfschüssig sind.
Ja, die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist zugelassen.