Sind Selbstladeflinten in Baden-Württemberg für Jagdzwecke zugelassen?
Nein.
Ja, alle.
Ja, aber nur bei Schwarzwildjagden.
Ja, wenn sie lediglich fünfschüssig sind.
Ja, die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist zugelassen.