Sind Selbstladeflinten in Baden-Württemberg für Jagdzwecke zugelassen?

Erklärung:

Es gibt hier eine Ausnahme im JWMG von Baden-Württemberg.

A

Nein.

B

Ja, alle.

C

Ja, aber nur bei Schwarzwildjagden.

D

Ja, wenn sie lediglich fünfschüssig sind.

E

Ja, die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladeflinte, bei der maximal fünf Patronen in die Waffe geladen sind, ist zugelassen.