Welche Aussagen sind bei einer Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch die Behörden richtig?
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kann auch der nichtberechtigte Ehegatte nachweisen.
Der Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können.
Es reicht, wenn der Behördenmitarbeiter Name und Anschrift seiner Dienststelle nennt.