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Welche Aussagen sind bei einer Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch die Behörden richtig?
A
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.
B
Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kann auch der nichtberechtigte Ehegatte nachweisen.
C
Der Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können.
D
Es reicht, wenn der Behördenmitarbeiter Name und Anschrift seiner Dienststelle nennt.