Welche Aussagen sind bei einer Kontrolle der Waffenaufbewahrung durch die Behörden richtig?

A

Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen muss nur der Berechtigte (WBK-Inhaber) nachweisen.

B

Die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen kann auch der nichtberechtigte Ehegatte nachweisen.

C

Der Behördenmitarbeiter muss sich ausweisen können.

D

Es reicht, wenn der Behördenmitarbeiter Name und Anschrift seiner Dienststelle nennt.