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Ein Freund, der auch Jäger ist, möchte Ihren Repetierer zur Jagd ausleihen. Was ist richtig?
Eine Leihe von Waffen unter Jägern ist an einen anderen WBK Inhaber erlaubt. Hierfür gilt zum einen die Zweckbindung (z.B. Jagdausübung) und nur eine vorübergehende Leihe von ≤ 1Monat.
So darf ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde einem Jäger überlassen.