Ein Freund, der auch Jäger ist, möchte Ihren Repetierer zur Jagd ausleihen. Was ist richtig?

Erklärung:

Eine Leihe von Waffen unter Jägern ist an einen anderen WBK Inhaber erlaubt. Hierfür gilt zum einen die Zweckbindung (z.B. Jagdausübung) und nur eine vorübergehende Leihe von ≤ 1Monat.

So darf ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde einem Jäger überlassen.

A

Ich darf die Waffe nicht verleihen.

B

Ich darf die Waffe nur für eine Woche verleihen.

C

Ich darf die Waffe für einen Monat verleihen.

D

Ich darf die Waffe nur für zwei Wochen verleihen.