Welche Aufgaben haben nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" der Jagdleiter oder die von ihm zu diesem Zweck Beauftragten beim Anstellen der Schützen bei Standtreiben?

A

Er weist den Schützen die jeweiligen Stände zu.

B

Er muss die Schützen über die Jagdzeiten der Wildarten aufklären.

C

Er hat die Schützen auf an die Witterungsverhältnisse angepasste Kleidung hinzuweisen.

D

Er hat die Schützen auf den jeweils einzuhaltenden Schussbereich hinzuweisen.

Zum Artikel: