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Welche Aufgaben haben nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" der Jagdleiter oder die von ihm zu diesem Zweck Beauftragten beim Anstellen der Schützen bei Standtreiben?
A
Er weist den Schützen die jeweiligen Stände zu.
B
Er muss die Schützen über die Jagdzeiten der Wildarten aufklären.
C
Er hat die Schützen auf an die Witterungsverhältnisse angepasste Kleidung hinzuweisen.
D
Er hat die Schützen auf den jeweils einzuhaltenden Schussbereich hinzuweisen.