Welche Aufgaben haben nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" der Jagdleiter oder die von ihm zu diesem Zweck Beauftragten beim Anstellen der Schützen bei Standtreiben?
Er weist den Schützen die jeweiligen Stände zu.
Er muss die Schützen über die Jagdzeiten der Wildarten aufklären.
Er hat die Schützen auf an die Witterungsverhältnisse angepasste Kleidung hinzuweisen.
Er hat die Schützen auf den jeweils einzuhaltenden Schussbereich hinzuweisen.