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Wer muss sich nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei Gesellschaftsjagden deutlich farblich von der Umgebung abheben?
A
Nur Jagdleiter und Treiber.
B
Nur die Treiber und Durchgehschützen.
C
Nur die Treiber.
D
Alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten.