Wer muss sich nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei Gesellschaftsjagden deutlich farblich von der Umgebung abheben?

A

Nur Jagdleiter und Treiber.

B

Nur die Treiber und Durchgehschützen.

C

Nur die Treiber.

D

Alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten.