Wer muss sich nach der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd" bei Gesellschaftsjagden deutlich farblich von der Umgebung abheben?
Nur Jagdleiter und Treiber.
Nur die Treiber und Durchgehschützen.
Nur die Treiber.
Alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten.