Der Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit

A

der Unterschrift eines der Mitpächter.

B

der Unterschrift aller Mitpächter, wenn keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.

C

der Genehmigung der Jagdbehörde.

D

der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters.

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