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Der Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit
A
der Unterschrift eines der Mitpächter.
B
der Unterschrift aller Mitpächter, wenn keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.
C
der Genehmigung der Jagdbehörde.
D
der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters.