Welche Mindesthöhe müssen die üblichen Schutzvorrichtungen bei Forstkulturen haben, die durch das Einbringen anderer, als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung durch Rehwild ausgesetzt sind?

A

0,80 m

B

1,00 m

C

1,20 m

D

1,50 m

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