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Welche Mindesthöhe müssen die üblichen Schutzvorrichtungen bei Forstkulturen haben, die durch das Einbringen anderer, als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung durch Rehwild ausgesetzt sind?
A
0,80 m
B
1,00 m
C
1,20 m
D
1,50 m