Welche Mindesthöhe müssen die üblichen Schutzvorrichtungen bei Forstkulturen haben, die durch das Einbringen anderer, als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung durch Rehwild ausgesetzt sind?
0,80 m
1,00 m
1,20 m
1,50 m