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Von wem muss der von Feldhasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden nach dem Gesetz ersetzt werden?
A
Von der Jagdgenossenschaft.
B
Vom Jagdpächter.
C
Von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter.
D
Von Niemandem.
Von wem muss der von Feldhasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden nach dem Gesetz ersetzt werden?
Von der Jagdgenossenschaft.
Vom Jagdpächter.
Von der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter.
Von Niemandem.