Welche Voraussetzungen müssen Fütterungskonzeptionen für Rotwild erfüllen?
Sie müssen eine Fläche von mindestens 1500 Hektar zusammenhängend bejagbarer Flächen umfassen.
Sie müssen Fütterungsziele darstellen.
Sie müssen Angaben zu verwendeten Futtermitteln enthalten.
Sie müssen im räumlich-funktionalen Zusammenhang stehende Grundflächen von mindestens 2500 Hektar erfassen.
Sie müssen der unteren Jagdbehörde schriftlich zur Genehmigung vorgelegt werden.