Sie wollen in einem Röhrichtbestand Schussschneisen mähen. Wann ist das zulässig?
Vom 01.10. bis 28.02.
Wenn die zuständige Naturschutzbehörde dies genehmigt.
Nur außerhalb der Brut -und Setzzeit.
Wenn der Naturschutzbeauftragte der Maßnahme zustimmt.
Während der Blattzeit