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Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer
A
B
umzäunte Fischweiher mit Geräteschuppen.
C
öffentliche Anlagen.
D
Friedhöfe.
E
eingezäunte Hausgärten, die unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließen.