Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer

B

umzäunte Fischweiher mit Geräteschuppen.

C

öffentliche Anlagen.

D

Friedhöfe.

E

eingezäunte Hausgärten, die unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließen.

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