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Nach dem Waldgesetz Baden-Württemberg darf jedermann den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Wie hat sich jeder Waldbesucher zu verhalten?
B
Das Verhalten im Wald ist jedem einzelnen überlassen. Es gibt keine speziellen Vorschriften.
D
Das Recht auf Erholung im Wald ist ein absolutes Recht. Die anderen haben sich meinen Interessen anzupassen.
E
Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.