Nach dem Waldgesetz Baden-Württemberg darf jedermann den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Wie hat sich jeder Waldbesucher zu verhalten?

A

Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört werden.

B

Das Verhalten im Wald ist jedem einzelnen überlassen. Es gibt keine speziellen Vorschriften.

C

Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird.

D

Das Recht auf Erholung um Wald ist ein absolutes Recht. Die anderen haben sich meinen Interessen anzupassen.

E

Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.