Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maissilo Schaden an. Ist der Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig?
Ja, weil es sich um getrennte und eingelagerte Erzeugnisse handelt.
Ja, aber nur in den Fällen, in denen das Silo mindestens 200 Meter vom nächsten Haus entfernt liegt.
Nein, weil es sich um getrennte und eingeerntete Erzeugnisse eines Grundstücks handelt.