Wer gehört einer Jagdgenossenschaft an?

A

Alle Jäger eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.

B

Alle Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, mit Ausnahme der Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf oder deren Grundflächen befriedet sind.

C

Alle Eigenjagdbesitzer.

D

Alle Jäger der Gemeinde, soweit sie ein Wohnhaus besitzen.

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