Wer gehört einer Jagdgenossenschaft an?
Alle Jäger eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.
Alle Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, mit Ausnahme der Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf oder deren Grundflächen befriedet sind.
Alle Eigenjagdbesitzer.
Alle Jäger der Gemeinde, soweit sie ein Wohnhaus besitzen.