41 / 250
Wer gehört einer Jagdgenossenschaft an?
A
Alle Jäger eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.
B
Alle Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, mit Ausnahme der Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf oder deren Grundflächen befriedet sind.
C
Alle Eigenjagdbesitzer.