Was ist bei der Zwingerhaltung von Jagdhunden besonders zu beachten?
Der Zwinger muss aus wärmedämmendem Material hergestellt sein.
Jeder Zwinger muss eine Bodenfläche von 6 m² haben.
Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sich nicht daran verletzen kann.
Hunde dürfen in einem Zwinger angebunden gehalten werden, sofern die Laufvorrichtung mindestens 6 m lang ist.
Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden werden.