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Welche Arten werden grundsätzlich dem Entwicklungsmanagement unterstellt?
A
Arten, deren Ausbreitung den Zielen des Gesetzes entgegenstehen.
B
Arten, deren Bestände in Baden-Württemberg zurückgehen.
C
Arten, die in Baden-Württemberg stark gefährdet sind.
D
Arten, die einer besonderen Hege bedürfen.