Welche Arten werden grundsätzlich dem Entwicklungsmanagement unterstellt?

A

Arten, deren Ausbreitung den Zielen des Gesetzes entgegenstehen.

B

Arten, deren Bestände in Baden-Württemberg zurückgehen.

C

Arten, die in Baden-Württemberg stark gefährdet sind.

D

Arten, die einer besonderen Hege bedürfen.

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