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Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte spätestens einen von Schwarzwild verursachten Schaden an einer Wiese bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?
A
Am ersten Werktag nach Kenntnisnahme
B
Innerhalb einer Woche
C
Innerhalb eines Monats
D
Bis zu Beginn der Ernte