In Ihrem Revier befindet sich eine Waldwiese mit einer Grillstelle die häufig genutzt wird. Welche Rechte haben Sie als Jagdausübungberechtigter?
Bei der Waldwiese mit Grillstelle handelt es sich um einen befriedeten Bezirk.
Ich kann die Besucher der Grillstelle auf mein jagdliches Vorhaben hinweisen.
Ich sperre die Grillstelle ohne behördliche Genehmigung für die Zeit der Jagdausübung durch Schilder.
Ich kann die Besucher der Grillstelle auf mein jagdliches Vorhaben hinweisen und darf unabhängig davon, ob die Besucher die Grillstelle verlassen, jagen.