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Ihr Hausnachbar bittet Sie als zuständigen Jagdpächter, auf seiner Dachbühne einen Steinmarder zu fangen.
A
Sie benötigen dafür einen Sachkundenachweis.
B
Sie dürfen nur tätig werden, wenn für das Grundstück eine behördliche Fanggenehmigung vorliegt.
C
Sie können das ohne weiteres tun.
D
Sie müssen einen lebend gefangenen Marder anderorts wieder freilassen.