Ihr Hausnachbar bittet Sie als zuständigen Jagdpächter, auf seiner Dachbühne einen Steinmarder zu fangen.

A

Sie benötigen dafür einen Sachkundenachweis.

B

Sie dürfen nur tätig werden, wenn für das Grundstück eine behördliche Fanggenehmigung vorliegt.

C

Sie können das ohne weiteres tun.

D

Sie müssen einen lebend gefangenen Marder anderorts wieder freilassen.