Ihr Hausnachbar bittet Sie als zuständigen Jagdpächter, auf seiner Dachbühne einen Steinmarder zu fangen.
Sie benötigen dafür einen Sachkundenachweis.
Sie dürfen nur tätig werden, wenn für das Grundstück eine behördliche Fanggenehmigung vorliegt.
Sie können das ohne weiteres tun.
Sie müssen einen lebend gefangenen Marder anderorts wieder freilassen.