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Welche Feststellungen gelten als bedenkliche Merkmale?
A
Verspätetes Austreten.
B
Scheuern am Malbaum.
C
Verklebungen der inneren Organe.
D
Offene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen.
E
Erhebliche Abmagerung.