Bei welchen Vermarktungswegen muss sich der Jäger als Lebensmittelunternehmer beim Landratsamt registrieren lassen?
Beim Verbrauch des Wildbrets im eigenen Haushalt.
Bei der Abgabe von Wild an den Endverbraucher in der Decke/Schwarte.
Bei der Abgabe von zerlegtem Wild an den Endverbraucher.
Bei der Abgabe von zerlegtem Wild an den Einzelhandel.
Bei der Abgabe von Wild an den Einzelhandel in der Decke/Schwarte.