Was gilt, wenn Sie Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgeben wollen?
Für die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist eine Schulung zur "Kundigen Person" erforderlich.
Die Abgabe mit Kopf und roten Organen ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.
Die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.
Die Schulung zur "Kundigen Person" ist für alle Jäger Vorschrift.