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Was gilt, wenn Sie Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgeben wollen?
A
Für die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist eine Schulung zur "Kundigen Person" erforderlich.
B
Die Abgabe mit Kopf und roten Organen ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.
C
Die Abgabe ohne Kopf und rote Organe ist ohne Schulung zur "Kundigen Person" möglich.
D
Die Schulung zur "Kundigen Person" ist für alle Jäger Vorschrift.