Bei einer Drückjagd flüchtet ein Reh panisch in einen Zaun und bricht sich das Genick. Der Jagdpächter hat den Vorfall beobachtet und kann das Stück 30 Minuten nach dem Verenden aus dem Zaun befreien. Was ist erlaubt?
Das Wild ist offensichtlich durch eine äußere Gewalteinwirkung zu Tode gekommen. Es zählt somit als Unfallwild. Hierfür gelten folgende Regeln zur Verwertbarkeit: