Das Wild ist offensichtlich durch eine äußere Gewalteinwirkung zu Tode gekommen. Es zählt somit als Unfallwild. Hierfür gelten folgende Regeln zur Verwertbarkeit:
Das Wild ist offensichtlich durch eine äußere Gewalteinwirkung zu Tode gekommen. Es zählt somit als Unfallwild. Hierfür gelten folgende Regeln zur Verwertbarkeit: