Welche Aussage trifft auf ein als Fallwild aufgefundenes Stück Rehwild zu?

A

Es muss unverzüglich vergraben werden.

B

Ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich ist.

C

Das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.

D

Es ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen.

Zum Artikel: