Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu sind richtig?

A

Vor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen

B

Feucht gewordene Munition muss vor der Verwendung getrocknet werden

C

Nicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden

D

Patronen, die für die jeweilige Waffe nicht geeignet sind, passen grundsätzlich nicht in das Patronenlager