Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) dürfen Jagdwaffen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Was fällt nicht unter bestimmungsgemäßen Gebrauch?
Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen
Aufstoßen von Hochsitzluken
Erschlagen von Wild mit der Waffe
Benutzung von Platzpatronen zur Hundeabrichtung