Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) dürfen Jagdwaffen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Was fällt nicht unter bestimmungsgemäßen Gebrauch?
Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen
Aufstoßen von Hochsitzluken
Benutzung von Platzpatronen zur Hundeabrichtung