Welche Aussagen über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sind zutreffend?
Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-I entspricht
Bereits bei der Waffenbehörde registrierte Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden
Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können auch weitervererbt und vom neuen Besitzer zur Aufbewahrung von Jagdwaffen verwendet werden
In unbewohnten Jagdhütten ist keine dauerhafte Unterbringung von Jagdwaffen zulässig