Welche Aussagen über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sind zutreffend?
In unbewohnten Jagdhütten ist keine dauerhafte Unterbringung von Jagdwaffen zulässig
Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-I entspricht
Bereits bei der Waffenbehörde registrierte Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden
Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können auch weitervererbt und vom neuen Besitzer zur Aufbewahrung von Jagdwaffen verwendet werden