Welche Aussagen über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sind zutreffend?

A

Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-I entspricht

B

Bereits bei der Waffenbehörde registrierte Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden

C

Waffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können auch weitervererbt und vom neuen Besitzer zur Aufbewahrung von Jagdwaffen verwendet werden

D

In unbewohnten Jagdhütten ist keine dauerhafte Unterbringung von Jagdwaffen zulässig