Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?

A

Ja

B

Nein

Für den Erwerb von Kurzwaffenmunition ist eine Berechtigung notwendig. Das kann eine Munitionserwerbserlaubnis oder ein Eintrag der zugehörigen Kurzwaffe in der WBK sein.