Welche Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen bei Drückjagden in das Treiben hinein?
Die Schützen dürfen in das Treiben nach eigenem Ermessen hineinschießen
Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Das Hineinschießen in das Treiben ist ausnahmslos verboten