Welche Aussagen zur Kitz- und Wildtierrettung sind richtig?
Der Bewirtschafter einer Mähfläche darf auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Revierinhabers diese z.B. mit Drohnen absuchen und Wild zu dessen Schutz kurzfristig einfangen und aus dem Gefahrenbereich bringen
Wurde Wild durch Mähmaschinen schwer verletzt, so darf ein anwesender Jagdscheininhaber die Nottötung vornehmen, wenn vorher versucht wurde, den Revierinhaber in angemessener Zeit zu erreichen oder zu ermitteln
Die Kitzrettung (z.B. das Absuchen von Mähflächen v.a. mit Drohnen, das Einfangen und Retten von Wild im Mähbereich) darf ausschließlich vom Revierinhaber durchgeführt werden
Hat der Bewirtschafter Mähflächen abgesucht, Wild eingefangen oder eine Nottötung durchgeführt, muss er den Revierinhaber im Nachgang informieren, wenn er ihn vorher nicht erreichen konnte
Hat der Bewirtschafter Mähflächen z.B. mit Drohnen abgesucht, muss er den Revierinhaber im Nachgang nicht informieren, wenn er ihn vorher nicht erreichen konnte