Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?

Erklärung:

Ein Nicht-Erfüllen des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen. Es handelt sich nicht um einen Straftatbestand.

A

Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen

B

Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen

C

Der Revierinhaber ist zwar verpflichtet, den Abschussplan zu erfüllen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Abschussplans hat aber grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen