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Eine richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von ?


Die bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte. , der bereits im Silo ist, gilt als geerntet und unterliegt somit nicht der Ersatzpflicht.