Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von Wildschaden?

Erklärung:

Die Wildschadensersatzpflicht bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte. Mais, der bereits im Silo ist, gilt als geerntet und unterliegt somit nicht der Ersatzpflicht.

A

Ja

B

Nein