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Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist das Töten von Kormoranen in Bayern erlaubt. Welche der nachgenannten Personen sind hierzu befugt?
A
Ein Angehöriger der zuständigen Naturschutzwacht
B
Der zuständige bestätigte Fischereiaufseher
C
Der Revierinhaber
D
Ein im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast