Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist das Töten von Kormoranen in Bayern erlaubt. Welche der nachgenannten Personen sind hierzu befugt?

A

Ein Angehöriger der zuständigen Naturschutzwacht

B

Der zuständige bestätigte Fischereiaufseher

C

Der Revierinhaber

D

Ein im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast