Der Eigentümer eines Einfamilienhauses bittet Anfang Dezember den Revierinhaber, einen auf seinem Dachboden hausenden Steinmarder zu fangen. Benötigt der Revierinhaber zur Aufstellung eines Marderabzugeisens auf dem Dachboden eine Gestattung der Jagdbehörde?

Erklärung:

Ein Steinmarder hat im Dezember Jagdzeit. Allerdings handelt es sich um einen befriedeten Bezirks. Die Fallenjagd ist in diesem Fall einem Jagdscheininhaber mit einem Abzugseisen gestattet. Einer zusätzlichen Genehmigung bedarf es nicht.

A

Ja

B

Nein