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Der Eigentümer eines Einfamilienhauses bittet Anfang Dezember den Revierinhaber, einen auf seinem Dachboden hausenden zu fangen. Benötigt der Revierinhaber zur Aufstellung eines Marderabzugeisens auf dem Dachboden eine Gestattung der Jagdbehörde?


Ein hat im Dezember Jagdzeit. Allerdings handelt es sich um einen befriedeten Bezirks. Die ist in diesem Fall einem Jagdscheininhaber mit einem gestattet. Einer zusätzlichen Genehmigung bedarf es nicht.