Gemäß Art. 32 des Bayerischen Jagdgesetzes ist bei der Abschussplanung von Schalenwild neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation zu berücksichtigen. Hierzu wird alle drei Jahre ein forstliches Gutachten erstellt. Worauf stützt sich dieses Gutachten hauptsächlich?

A

Auf die Höhe des in den letzten drei Jahren geltend gemachten Wildverbissschadens

B

Auf die Ergebnisse der Verbissinventur

C

Auf die Grundbestandszahlen der vorhandenen Wildarten