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Gemäß Art. 32 des Bayerischen Jagdgesetzes ist bei der Abschussplanung von Schalenwild neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation zu berücksichtigen. Hierzu wird alle drei Jahre ein forstliches Gutachten erstellt. Worauf stützt sich dieses Gutachten hauptsächlich?